Zuerst die Datenflüsse prüfen
Ob deine Website ein Cookie-Banner braucht, hängt von den eingesetzten Technologien und dem anwendbaren Recht ab. Ohne Tracking-Cookies ist nicht automatisch jede Datenbearbeitung zulässig. Auch Formulare, Serverprotokolle oder externe Inhalte können Personendaten betreffen.
Erfasse deshalb zuerst, welche Dienste die Website aufruft, welche Daten sie erhalten und was im Browser gespeichert wird. Ein Produktname allein reicht für die Einordnung nicht.
Schweiz und EU unterscheiden
Der EDÖB-Leitfaden zu Cookies und ähnlichen Technologien beschreibt die Schweizer Anforderungen an Information, Widerspruch und gegebenenfalls Einwilligung. Nicht notwendige Cookies führen nach Schweizer Recht nicht in jedem Fall automatisch zu einer Opt-in-Pflicht.
Für die EU ist zusätzlich Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie relevant. Für nicht notwendige Speicherung oder Zugriffe ist grundsätzlich eine vorherige Einwilligung nötig. Ausnahmen betreffen unter anderem technisch unbedingt erforderliche Vorgänge. Welche Regeln für dein Angebot gelten, muss im Einzelfall geklärt werden.
Dieser Beitrag erläutert technische Entscheidungen und ersetzt keine rechtliche Prüfung deines Angebots.
Was du technisch vereinfachen kannst
- Schriften lokal ausliefern, statt beim Seitenaufruf einen externen Schriftendienst zu kontaktieren.
- Karten zunächst als Link anbieten, wenn keine eingebettete Karte gebraucht wird.
- Videos erst laden, wenn ihre Einbindung und eine erforderliche Einwilligung geklärt sind.
- Werbung und personenbezogene Profile weglassen, wenn sie für das Angebot nicht benötigt werden.
- Auch bei cookieloser Webanalyse prüfen, welche Daten der Anbieter tatsächlich verarbeitet.
Ein Tag-Manager ist zunächst ein Werkzeug zum Laden anderer Dienste. Entscheidend sind seine Konfiguration und die tatsächlich geladenen Tags. Auch ein Anbieterhinweis wie «cookielos» ersetzt keine Prüfung der Datenflüsse.
Der aktuelle Ansatz auf eluma.ch
Im Website-Projekt sind Schriften lokal eingebunden und Plausible als Webanalyse konfiguriert. Die Sprache richtet sich nach der URL. Das Sprachrouting setzt dafür kein NEXT_LOCALE-Cookie.
Das beschreibt die technische Konfiguration. Es ist keine pauschale Zusage vollständiger Rechtskonformität. Angaben zur Formularverarbeitung, zu Dienstleistern und Kontaktmöglichkeiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Ein überschaubarer Prüfablauf
- Website in einem frischen Browserprofil öffnen.
- Netzwerkaufrufe, Cookies und andere Browserspeicher prüfen, auch nach Nutzung von Formularen oder Einbettungen.
- Zweck, Datenempfänger und Aufbewahrung je Dienst dokumentieren.
- Notwendige Information, Widerspruch und Einwilligung anhand des konkreten Angebots klären.
- Nach Änderungen an Diensten oder Einbettungen erneut prüfen.
Weniger externe Dienste können die Prüfung vereinfachen. Ein bestimmter Gewinn bei Ladezeit, Suchposition oder Anfragen lässt sich daraus allein nicht ableiten.
Wenn du die Datenflüsse deiner Website prüfen möchtest, kannst du ein Projektgespräch anfragen.